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   LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15 B   

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https://dejure.org/2017,26153
LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15 B (https://dejure.org/2017,26153)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.01.2017 - L 2 AS 441/15 B (https://dejure.org/2017,26153)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - L 2 AS 441/15 B (https://dejure.org/2017,26153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Kriterien für die Bemessung der Terminsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG a.F. Nr. 3106; VV RVG a.F. Nr. 1005
    Festsetzung der Vergütung nach dem RVG - Dauer des Termins; Vergütungsfestsetzung; Beschwerdeverfahren; Terminsgebühr; Verhandlungsdauer; Mittelgebühr; Synergieeffekte; Betragsrahmengebühr; Umfang der Tätigkeit; Erledigungshandlung

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15
    Dabei gesteht die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt einen Spielraum von 20 % (Toleranzgrenze) zu, der von den Dritten wie auch von den Gerichten zu beachten ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R- zitiert nach juris).

    Dabei sind im Rahmen einer objektiven Betrachtungsweise die qualitativen Anforderungen an die Tätigkeit im konkreten Fall zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - zitiert nach juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2016 - L 5 SF 91/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15
    Ob ausnahmsweise Wartezeiten von mehr als 15 Minuten vor dem Beginn des Termins mitberücksichtigt werden können (so LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. November 2016 - L 5 SF 91/15 B E - zitiert nach juris), kann hier offen bleiben, weil der Erörterungstermin sogar zwei Minuten vorzeitig begonnen wurde.
  • LSG Hessen, 26.10.2015 - L 2 SO 95/15

    Durch die Verweisung an den Güterichter wird (nur) ein bestimmter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15
    Dabei kann offenbleiben, ob die Vorschrift im Verhältnis der Beteiligten überhaupt direkt anwendbar ist, ob also die Staatskasse als Vergütungsschuldnerin nach § 55 RVG a. F. als Dritte i. S. der Vorschrift anzusehen ist oder ob die allg. Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heranzuziehen ist (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 2 SO 95/15 B, Rn. 24 - ; LSG Bayern, Beschluss vom 21. März 2011 - L 15 SF 204/09 B E, Rn. 24 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 29.01.2016 - L 15 SF 386/13

    Bestimmung der angemessenen Rechtsanwaltsvergütung in Verfahren nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15
    Bei der Beurteilung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit ist auf den tatsächlichen Arbeits- und Zeitaufwand für die Terminsteilnahme, der wesentlich durch die Anzahl und Dauer der anberaumten Termine bestimmt wird, abzustellen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Januar 2016 - L 15 SF 386/13 E).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15

    Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung seiner

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15
    Ergibt sich aus der Niederschrift über den Termin keine andere Zuordnung, ist die Gesamtdauer des Termins durch die Anzahl der verhandelten Streitsachen zu teilen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - L 19 AS 1475/15 B - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09

    Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2017 - L 2 AS 441/15
    Dabei kann offenbleiben, ob die Vorschrift im Verhältnis der Beteiligten überhaupt direkt anwendbar ist, ob also die Staatskasse als Vergütungsschuldnerin nach § 55 RVG a. F. als Dritte i. S. der Vorschrift anzusehen ist oder ob die allg. Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heranzuziehen ist (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 2 SO 95/15 B, Rn. 24 - ; LSG Bayern, Beschluss vom 21. März 2011 - L 15 SF 204/09 B E, Rn. 24 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ergibt sich aus der Niederschrift über den Termin keine andere Zuordnung, ist die Gesamtdauer des Termins gleichmäßig auf die aufgerufenen Verfahren aufzuteilen und die Gesamtdauer des Termins durch die Anzahl der verhandelten Streitsachen und den errechneten Zeitaufwand an einer durchschnittlichen Terminsdauer vor den Sozialgerichten von 30 bis 50 Minuten zu messen (vgl. Beschluss des Senats vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B - m.w.N.; LSG Sachsen, Beschluss vom 14.07.2016 - L 8 AS 644/14 B KO; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2017 - L 2 AS 441/15 B).

    Im Vergleich zu einer durchschnittlichen Terminsdauer von 30 bis 50 Minuten im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2017 - L 2 AS 441/15 B; LSG Sachsen, Beschluss vom 19.06.2013 - L 8 AS 45/12 B KO - m.w.N.; LSG Thüringen, Beschluss vom 10.04.2014 - L 6 SF 193/14 B - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 15.01.2007 - L 19 B 13/06 AL) ist die auf das Verfahren S 21 AS 455/15 entfallende Terminsdauer von 20 Minuten (40 Minuten für zwei Verfahren) unterdurchschnittlich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2020 - L 2 AS 480/20
    Ergibt sich aus der Niederschrift über den Termin keine andere Zuordnung, ist die Gesamtdauer des Termins gleichmäßig auf die aufgerufenen Verfahren aufzuteilen und die Gesamtdauer des Termins durch die Anzahl der verhandelten Streitsachen und den errechneten Zeitaufwand an einer durchschnittlichen Terminsdauer vor den Sozialgerichten von 30 bis 50 Minuten zu messen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.12.2015, Az. L 19 AS 1475/15 B - juris Rn. 43 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020, L 10 SF 4170/18 - juris Rn. 31; LSG Sachsen, Beschluss vom 14.07.2016, Az. L 8 AS 644/14 B KO - juris Rn. 16; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.01.2017, Az. L 2 AS 441/15 B - juris Rn. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - L 39 SF 50/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminsgebühr - Mehrvergleich - kein

    Allerdings findet bei der Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse nach § 55 Abs. 1 Satz 1 RVG zugunsten der Staatskasse eine Billigkeitskontrolle statt (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2017, L 2 AS 441/15 B, Juris-Rn. 23; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. April 2016, L 7/14 AS 35/14 B, Juris-Rn. 15; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Februar 2013, L 6 SF 1883/12, Juris-Rn. 19; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Juni 2004, L 6 B 15/04 KR-KO, Juris-Rn. 15; Hartung, in: Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Auflage 2017, § 55 Rn. 43; Kießling, in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage 2018, § 55 Rn. 45; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Auflage 2017, § 55 Rn. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Allerdings findet bei der Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse nach § 55 Abs. 1 Satz 1 RVG zugunsten der Staatskasse eine Billigkeitskontrolle statt (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2017, L 2 AS 441/15 B, Rn. 23; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. April 2016, L 7/14 AS 35/14 B, Rn. 15; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Februar 2013, L 6 SF 1883/12, Rn. 19; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Juni 2004, L 6 B 15/04 KR-KO, Rn. 15; diese und die nachfolgenden Entscheidungen zitiert nach der Datenbank JURIS).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der

    Dabei kann offenbleiben, ob die Vorschrift im Verhältnis der Beteiligten überhaupt direkt anwendbar ist, ob also die Staatskasse als Vergütungsschuldnerin nach § 55 RVG a.F. als Dritte im Sinne der Vorschrift anzusehen ist oder ob die allgemeine Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB heranzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 2016 - L 2 AS 445/15 B - und 12. Januar 2017 - L 2 AS 441/15 B - jeweils m.w.N. - zitiert nach juris).
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